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Klare Entscheidung im Rechtsstreit um Rettungsschiff ALAN KURDI

Die ALAN KURDI, ein ehemaliges Rettungsschiff von Sea-Eye, stand 2020 nach einer Seenotrettung vor Libyen im Zentrum eines Rechtsstreits – nun gibt es eine klare Entscheidung.

Der italienische Staatsrat (Consiglio di Stato) hat mit Urteil vom 20. November 2025 den Antrag des italienischen Infrastrukturministeriums und der Hafenbehörde Olbia auf Wiederaufnahme des Verfahrens zur Festsetzung der ALAN KURDI zurückgewiesen (Sentenza n. 56/2026).

Das Urteil zeigt einmal mehr, dass die Festsetzungen durch Italien willkürlich sind.

Anna di BariVorstandsmitglied von Sea-Eye

Hintergrund war die Festsetzung des Schiffes im Oktober 2020 nach einer Hafenstaatkontrolle in Olbia. Zuvor hatte die ALAN KURDI 133 Menschen aus Seenot gerettet. Die Behörden begründeten die Maßnahme mit angeblichen technischen und operativen Mängeln.

Sea-Eye klagte. Nachdem das Verwaltungsgericht Sardinien das Verfahren zunächst mangels Rechtsschutzinteresse als unzulässig abgewiesen hatte, stellte der Staatsrat bereits am 17. Oktober 2024 fest, dass die Festsetzung rechtswidrig war. Ministerium und Hafenbehörde beantragten daraufhin die Wiederaufnahme wegen angeblicher Tatsachenfehler.

Der Staatsrat bekräftigt nun: Keiner der beanstandeten Mängel stellte die Gültigkeit der Sicherheitszertifikate der ALAN KURDI infrage. Italien war nicht berechtigt, das Schiff neu zu klassifizieren oder zusätzliche Zertifikate zu verlangen, die über die des deutschen Flaggenstaates hinausgehen. Ein Küstenstaat darf die Bewertung des Flaggenstaates nicht ignorieren, um Zwangsmaßnahmen zu rechtfertigen.

Das Urteil zeigt einmal mehr, dass die Festsetzungen durch Italien willkürlich sind.