Nach Kritik aus Regierungspräsidien und dem Förderstopp in Stuttgart legt Sea-Eye ein Gutachten vor, das Kommunen rechtliche Klarheit für die Unterstützung ziviler Seenotrettung gibt.
Sea-Eye wird seit Jahren von Kommunen unterstützt. Sie beteiligen sich an der Finanzierung von Bildungsarbeit in Deutschland sowie unserer Arbeit auf dem Mittelmeer. Dieses Engagement wurde in Baden-Württemberg in Frage gestellt.
Die Stad Konstanz unterstützt Sea-Eye seit vielen Jahren. Diese Förderung wurde nun vom Regierungspräsidium Freiburg für rechtswidrig gehalten. Das Regierungspräsidium Stuttgart äußerte ähnliche Kritik.
Sea-Eye hat deshalb ein Rechtsgutachten beauftragt: das Ergebnis ist eindeutig. Gemeinden in Baden-Württemberg dürfen zivile Seenotrettung (finanziell) unterstützen. Auf 20 Seiten legen die Anwälte der Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther diese Position dar. Sie beziehen sich bei ihrem Gutachten auf Grundgesetz, Landesverfassung sowie Gemeindeordnung und bestehender Rechtssprechung und –praxis dieses Sachverhalts.
Das Gutachten bewertet die Auffassung des Regierungspräsidiums Freiburg kritisch und kommt zu dem Schluss, dass diese “daher nicht überzeugend” sei. Weiter heißt es: „Soweit ersichtlich, entspricht sie auch nicht der bisherigen Verwaltungspraxis im Bezirk des Regierungspräsidium.“
Fachanwalt Horenburg und Dr. Daniel-Thanbani Nucube verweisen darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht den örtlichen Bezug anders definiert. Dieser „allein darin begründet sein kann, dass die betreffende kommunale Maßnahme einen bürgerschaftlichen Austausch unterstützt, auch wenn dieser Austausch sich auf überörtliche Ziele bezieht.“
„Die Unterstützung ziviler Seenotrettungsorganisationen durch Gemeinden in Baden-Württemberg, einschließlich deren finanzieller Unterstützung, ist nach Maßgabe des Grundgesetzes und des einschlägigen einfachen Bundesrechts zulässig. Sie entspricht auch den Vorgaben des baden-württembergischen Landesrechts“, heißt es in dem Gutachten der Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther.
”„Dass grundsätzlich der Bund für die Seenotrettung zuständig ist, schließt eine Unterstützung durch Kommunen nicht aus. Gerade wenn andere ihrer Verantwortung nicht nachkommen, darf zivile Seenotrettung nicht hinter Zuständigkeitsfragen zurückstehen. Das Gutachten zeigt, dass es dafür klare rechtliche Grundlagen gibt und ermutigt jede und jeden Einzelnen, vor Ort aktiv zu werden.“
Anna di Bari, geschäftsführende Vorständin bei Sea-Eye e.V.
Warum Kommunen helfen dürfen
Das Grundgesetz gibt Gemeinden das Recht, die Angelegenheiten ihrer örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln. Das Gutachten zeigt: Dazu kann auch die Unterstützung von Seenotrettung gehören, selbst wenn die Rettung weit entfernt auf dem Mittelmeer stattfindet. Entscheidend ist ein Bezug zur Stadt oder Gemeinde, „Der erforderliche räumlich-persönliche Bezug zu einer Gemeinde ist dann gegeben, wenn eine Seenotrettungsorganisation eine erkennbare Präsenz in der Gemeinde aufweist und dort zur Erfüllung ihres Zwecks tätig wird.“
