Gericht betont: Entscheidungen von Kapitän*innen bei Seenotrettungen sind zu respektieren – Behörden müssen Verstöße nachweisen.

Nach der Rettung von 65 Menschen im Sommer 2025 hatten die italienischen Behörden das Rettungsschiff SEA-EYE 5 für 20 Tage im Hafen von Pozzallo festgesetzt. Den Crewmitgliedern und dem Kapitän wurde vorgeworfen, Anweisungen der Seenotleitstelle MRCC Rom missachtet, den Ausschiffungshafen nicht „rechtzeitig und offiziell“ beantragt sowie die Weiterfahrt zum zugewiesenen Hafen Tarent verzögert zu haben. Gegen diese Vorwürfe ging die Organisation Sea-Eye e.V. gerichtlich vor – mit Erfolg: Das zuständige Zivilgericht erklärte die Festsetzung nun für rechtswidrig und wies die italienischen Behörden an, die Gerichtskosten zu übernehmen.

Im Juni 2025 hatte die SEA-EYE 5 65 Menschen aus akuter Seenot im Mittelmeer gerettet. Viele der Geretteten befanden sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand; mehrere Personen mussten dringend medizinisch versorgt und dafür evakuiert werden. Das italienische Seenot-Koordinationszentrum Maritime Rescue Coordination Centre Rome wies die Crew an, eine Vulnerabilitätsprüfung durchzuführen und die Geretteten auf zwei Häfen aufzuteilen: Ein Teil sollte im nahegelegenen Pozzallo von Bord gehen, der andere in das deutlich weiter entfernte Tarent. Angesichts der medizinischen Lage und der Verantwortung für alle Geretteten entschied sich die Crew dagegen, die Gruppe zu trennen – woraufhin die SEA-EYE 5 festgesetzt wurde.

Anna di Bari, Vorstandsmitglied von Sea-Eye, sagt dazu: „In Zeiten massiver politischer Angriffe auf die zivile Seenotrettung ist dieses Urteil ein wichtiger Sieg. Es bestätigt: Unsere Arbeit achtet geltendes Recht nicht nur, sie verteidigt es und rettet Leben. Während uns immer wieder Rechtsbruch vorgeworfen wird, zeigt dieses Urteil erneut, dass es die politischen Angriffe auf Seenotrettung sind, die Recht und Humanität untergraben. Wir werden uns weiterhin nicht nur auf dem Wasser, sondern auch vor Gericht entschlossen für die Rechte von Menschen auf der Flucht einsetzen.“

Das Gerichtsurteil hat zwei zentrale Punkte klargestellt. Zum einen bestätigte das Gericht – entgegen der Rechtsauffassung von Sea-Eye –, dass italienische Behörden auch Sanktionen für Handlungen verhängen können, die sich auf hoher See ereignen. Zum anderen stärkt das Urteil die Entscheidungsbefugnis von Kapitän*innen in Rettungssituationen: Ihre fachliche Einschätzung während eines Einsatzes ist grundsätzlich zu respektieren. Sanktionen sind nur dann zulässig, wenn Entscheidungen willkürlich darauf abzielen, behördliche Anweisungen zu missachten – und diese Willkür müssen die Behörden im Einzelfall nachweisen.

Rund 102.250 Menschen protestieren – Kinder- und Menschenrechte müssen gewahrt werden!

Trotz eindringlicher Warnungen von Kinderrechts- und Menschenrechtsorganisationen, hat der Bundestag am Freitag, 27.02.2026 das GEAS-Anpassungsgesetz verabschiedet. Die Bundesregierung hat sich damit für einen Kurs entschieden, der Inhaftierungsmöglichkeiten ausweitet, Abschiebungen erleichtert und den Zugang zu individuellem Rechtsschutz faktisch erschwert.

Rund 102.250 Menschen haben sich in einer gemeinsamen Petition von Sea-Eye und WeAct gegen das Gesetz ausgesprochen. Sie forderten, Kinder- und Menschenrechte zu wahren und faire Asylverfahren sicherzustellen. Sea-Eye hatte im Vorfeld der Abstimmung die Mitglieder des Innenausschusses direkt angeschrieben und aufgefordert, die Stimmen der über hunderttausend Unterzeichner*innen in die Beratungen einzubeziehen.

„Diese Reform gießt einen Kurs in Zement, der Migration bekämpfen will, statt Schutz menschenwürdig zu organisieren. Wenn Menschen – sogar Kinder – allein wegen eines Asylantrags de facto in Haft kommen, ist das ein Angriff auf grundlegende Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit,“ mahnt Anna di Bari, Vorständin von Sea-Eye e.V. „Wir werden weiter für humanitäre Lösungen eintreten und diese Entwicklung nicht schweigend hinnehmen. Unsere Arbeit auf See und unsere politische Stimme an Land gehören zusammen. Wir werden weiterhin dokumentieren, anklagen und Widerstand leisten, wenn fundamentale Rechte ausgehöhlt werden.“

Das Inkrafttreten des Gesetzes kann nur verhindert werden, wenn der Bundesrat im März explizit Einspruch erhebt.

Hintergrund:

Nachdem das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) auf EU-Ebene bereits beschlossen ist, sind nun die Mitgliedstaaten verpflichtet, die neuen Regelungen bis Juni 2026 in nationales Recht zu überführen. In Deutschland lag diese Aufgabe beim Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der hierfür das sogenannte GEAS-Anpassungsgesetz vorgelegt hat. Dieses geht jedoch deutlich über die EU-Vorgaben hinaus.

Zwar lässt GEAS den Mitgliedstaaten Spielräume bei der nationalen Umsetzung, doch Alexander Dobrindt nutzt diese für eine besonders restriktive Auslegung. In zahlreichen Einzelregelungen werden die Rechte von Geflüchteten weiter eingeschränkt. Besonders kritisch ist, dass das Gesetz die Inhaftierung von Kindern ermöglicht.

Bereits auf EU-Ebene hatte Sea-Eye die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems scharf kritisiert. Aus Sicht der Organisation zielt sie nicht auf eine Verbesserung von Schutzstandards ab, sondern auf Abschottung und Externalisierung. Die Folgen dieser Politik seien bereits heute an den Außengrenzen Europas sichtbar.