Der zivile Rettungskreuzer brachte die geretteten Personen am Montagnachmittag sicher in Lampedusa an Land.

Am Ostersonntag gegen 21 Uhr erreichte die Besatzung der SEA-EYE 5 einen Seenotfall, den die Organisation Alarm Phone gemeldet hatte. Wegen des hohen Wellengangs dauerte es mehr als drei Stunden, bis die Besatzung die 76 Menschen von dem doppelstöckigen Holzboot retten konnte. Einige Gerettete gaben an, dass sie vor Durst Meerwasser getrunken hätten. Drei Personen mussten während der weiteren Überfahrt medizinisch überwacht werden.

Dr. Gustav Buescher, Einsatzarzt von German Doctors an Bord der SEA-EYE 5, berichtet: „In der Nacht haben wir 76 Menschen im Mittelmeer auf der SEA-EYE 5 aufgenommen. In der ersten medizinischen Einschätzung zeigten sich bei vielen insbesondere klinische Zeichen von Dehydrierung, Hypothermie, Seekrankheit und Erschöpfung. Einige wenige Fälle benötigten intensivierte medizinische Versorgung in der Krankenstation auf der SEA-EYE 5. Im Vordergrund standen das Monitoring der Vitalwerte, intravenöse Flüssigkeitssubstitution und die Erwärmung. Unter diesen Maßnahmen konnten wir erfreulicherweise in allen Fällen eine adäquate Stabilisierung erreichen. Ich bin froh darüber, dass die schnelle medizinische Versorgung der Patient*innen auf der SEA-EYE 5 die Entwicklung von kritischen Gesundheitszuständen verhindern konnte.“

Die italienischen Behörden wiesen der SEA-EYE 5 zunächst Reggio Calabria als Hafen zu. Nachdem die Einsatzleitung auf die große Belastung für die Geretteten an Bord durch die sich verschlechternden Wetterbedingungen aufmerksam machte, durfte die Besatzung schließlich Lampedusa ansteuern. Am Montag gegen 14:30 Uhr erreichte das Schiff die italienische Insel und brachte die Schutzsuchenden sicher an Land. Eine Person wurde direkt in ein Krankenhaus überstellt, zwei weitere wurden in einem medizinischen Zentrum versorgt.

Eine juristische Stellungnahme bestätigt, dass die CDU-Fraktion in ihrem Antrag finanzielle Unterstützung an die Begehung von Straftaten knüpft. Die Sea-Eye Lokalgruppe Konstanz ruft zur Kundgebung vor dem Landratsamt am 7. April um 13:30 Uhr auf.

Die CDU-Kreistagsfraktion Konstanz sorgt erneut für Aufsehen: Ein Antrag auf der Tagesordnung des Sozialausschusses am 7. April 2025 stellt eine finanzielle Unterstützung der zivilen Seenotrettungsorganisation Sea-Eye nur in Aussicht, wenn diese gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und deutsches Strafrecht verstößt. In dem Dokument fordert die CDU-Fraktion den Verein auf, aus Seenot gerettete Menschen „zurück zu ihrem Ursprung/-Abfahrtsort, die afrikanische Küste bzw. gegebenenfalls die türkische Küste“ zu bringen. Andernfalls solle die finanzielle Unterstützung durch den Landkreis eingestellt werden. 

Sollte Sea-Eye den vorgeschlagenen völkerrechtswidrigen Rückführungen zustimmen, wäre die CDU-Fraktion sogar bereit, über eine Erhöhung der Förderung zu diskutieren. Bereits im Dezember 2024 hatte die CDU-Fraktion einen ähnlichen Antrag gestellt, der jedoch nach heftiger Debatte  im Voraus vertagt wurde.

Prof. Dr. Valentin Schatz, Juniorprofessor für Öffentliches Recht und Europarecht mit Schwerpunkt Nachhaltigkeit an der Leuphana Universität Lüneburg, hat im Auftrag von Sea-Eye eine rechtliche Stellungnahme erstellt. Darin kommt er zu folgendem Ergebnis: „Die finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand für eine humanitäre Hilfsorganisation wird an die Bedingung geknüpft, dass die Mitglieder dieser Hilfsorganisation menschenrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland unter vorsätzlicher Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten missachten sollen. Dass derartige Kreistagsbeschlüsse in einem Rechtsstaat keinen Platz haben dürfen und ihrerseits rechtswidrig sind, versteht sich von selbst. Die CDU-Fraktion sollte daher von diesem Antrag Abstand nehmen.” 

Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye e.V., kommentiert: „Wir haben dem Landrat und den Mitgliedern des Kreistags bereits mitgeteilt, dass wir die weitere Förderung unter diesen Bedingungen ablehnen. Überdies sind wir davon überzeugt, dass die Menschen im Landkreis Konstanz solche rechtswidrige und unmenschliche Förderbedingungen nicht unterstützen.“

Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention verbieten grundsätzlich die Rückführung von Menschen in Staaten, in denen Menschenrechtsverletzungen drohen. Zudem begeht nach § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine Straftat, wer vorsätzlich einen Menschen in eine hilflose Lage versetzt und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt. Bei pauschalen Rückführungen von Menschen ist regelmäßig mit solchen Gefahren zu rechnen. Erst im Februar diesen Jahres hat das oberste italienische Berufungsgericht die Übergabe von Menschen an die sogenannte libysche Küstenwache als Straftat eingestuft, da Libyen aufgrund schwerer Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Vergewaltigung und Mord kein sicherer Ort sei. Daneben schreibt das Internationale Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung vor, dass Menschen in Seenot nicht nur gerettet und medizinisch erstversorgt, sondern auch an einen sicheren Ort („place of safety“) gebracht werden müssen. Die Auswahl dieses sicheren Ortes obliegt normalerweise nicht dem rettenden Schiff, sondern wird von einer staatlichen Seenotleitstelle getroffen, an deren Weisungen sich das Schiff zu halten hat. Andernfalls begeht es nach deutschem Recht eine Ordnungswidrigkeit.