Gerichtsurteil: Festsetzung der SEA-EYE 5 im Juni 2025 war rechtswidrig

Gericht betont: Entscheidungen von Kapitän*innen bei Seenotrettungen sind zu respektieren – Behörden müssen Verstöße nachweisen.

Nach der Rettung von 65 Menschen im Sommer 2025 hatten die italienischen Behörden das Rettungsschiff SEA-EYE 5 für 20 Tage im Hafen von Pozzallo festgesetzt. Den Crewmitgliedern und dem Kapitän wurde vorgeworfen, Anweisungen der Seenotleitstelle MRCC Rom missachtet, den Ausschiffungshafen nicht „rechtzeitig und offiziell“ beantragt sowie die Weiterfahrt zum zugewiesenen Hafen Tarent verzögert zu haben. Gegen diese Vorwürfe ging die Organisation Sea-Eye e.V. gerichtlich vor – mit Erfolg: Das zuständige Zivilgericht erklärte die Festsetzung nun für rechtswidrig und wies die italienischen Behörden an, die Gerichtskosten zu übernehmen.

Im Juni 2025 hatte die SEA-EYE 5 65 Menschen aus akuter Seenot im Mittelmeer gerettet. Viele der Geretteten befanden sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand; mehrere Personen mussten dringend medizinisch versorgt und dafür evakuiert werden. Das italienische Seenot-Koordinationszentrum Maritime Rescue Coordination Centre Rome wies die Crew an, eine Vulnerabilitätsprüfung durchzuführen und die Geretteten auf zwei Häfen aufzuteilen: Ein Teil sollte im nahegelegenen Pozzallo von Bord gehen, der andere in das deutlich weiter entfernte Tarent. Angesichts der medizinischen Lage und der Verantwortung für alle Geretteten entschied sich die Crew dagegen, die Gruppe zu trennen – woraufhin die SEA-EYE 5 festgesetzt wurde.

Anna di Bari, Vorstandsmitglied von Sea-Eye, sagt dazu: „In Zeiten massiver politischer Angriffe auf die zivile Seenotrettung ist dieses Urteil ein wichtiger Sieg. Es bestätigt: Unsere Arbeit achtet geltendes Recht nicht nur, sie verteidigt es und rettet Leben. Während uns immer wieder Rechtsbruch vorgeworfen wird, zeigt dieses Urteil erneut, dass es die politischen Angriffe auf Seenotrettung sind, die Recht und Humanität untergraben. Wir werden uns weiterhin nicht nur auf dem Wasser, sondern auch vor Gericht entschlossen für die Rechte von Menschen auf der Flucht einsetzen.“

Das Gerichtsurteil hat zwei zentrale Punkte klargestellt. Zum einen bestätigte das Gericht – entgegen der Rechtsauffassung von Sea-Eye –, dass italienische Behörden auch Sanktionen für Handlungen verhängen können, die sich auf hoher See ereignen. Zum anderen stärkt das Urteil die Entscheidungsbefugnis von Kapitän*innen in Rettungssituationen: Ihre fachliche Einschätzung während eines Einsatzes ist grundsätzlich zu respektieren. Sanktionen sind nur dann zulässig, wenn Entscheidungen willkürlich darauf abzielen, behördliche Anweisungen zu missachten – und diese Willkür müssen die Behörden im Einzelfall nachweisen.