Gutachten schafft Klarheit: Kommunen dürfen Seenotrettung unterstützen

Für mehr Rechtssicherheit in Kommunen hat Sea-Eye ein Rechtsgutachten beauftragt

Nach den jüngsten Kommunalwahlen in Bayern hat für viele Städte und Gemeinden eine neue politische Amtszeit begonnen. Sea-Eye nimmt dies zum Anlass, um auf die Rolle von Kommunen bei der Unterstützung ziviler Seenotrettung aufmerksam zu machen. Denn gerade auf lokaler Ebene bestehen konkrete Möglichkeiten, humanitäres Engagement auch finanziell zu stärken – und damit ein wichtiges Signal für den Schutz von Menschenleben auf See zu setzen.

Um Rechtssicherheit zu schaffen, hat Sea-Eye ein verwaltungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist klar: Kommunen – insbesondere in Bayern – können die zivile Seenotrettung rechtssicher unterstützen.

Grundlage ist das im Grundgesetz verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Es ermöglicht Gemeinden, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln.  Ein solcher örtlicher Bezug kann bereits bestehen, wenn eine Seenotrettungsorganisation vor Ort präsent ist oder ein entsprechendes Engagement innerhalb der Bevölkerung getragen wird. Auch die Zuständigkeit des Bundes für die Seenotrettung steht einer Unterstützung durch Kommunen nicht entgegen. Nach Einschätzung des Gutachtens lässt sich die Förderung ziviler Seenotrettung im Rahmen der Bayerischen Gemeindeordnung als kommunale Aufgabe eingeordnen und kann entsprechend aus kommunalen Haushaltsmitteln finanziert werden.

Zitat aus dem Gutachten:“Die Unterstützung ziviler Seenotrettungsorganisationen durch Gemeinden in Bayern einschließlich deren finanzieller Unterstützung ist nach Maßgabe des Grundgesetzes und des einschlägigen einfachen Bundesrechts zulässig. Sie entspricht auch den Vorgaben des Bayerischen Landesrechts.”

Im vergangenen Jahr sah sich die zivile Seenotrettung mit erheblichen finanziellen Einbußen konfrontiert, nachdem die Mittel des Auswärtigen Amts eingestellt wurden. Diese Entwicklung wurde jedoch nicht von der Zivilgesellschaft getragen. Im Gegenteil: Das Engagement zahlreicher Bürger*innen hat wesentlich dazu beigetragen, die entstandene Finanzierungslücke zumindest teilweise zu schließen.Die Organisation Sea-Eye ist seit 2016 im Mittelmeer im Einsatz. Seitdem wird ihre Arbeit von Einzelpersonen durch einmalige und regelmäßige Spenden unterstützt, ebenso von Organisationen, Firmen, Kirchen und Kommunen. In zahlreichen Städten – darunter Regensburg, Bochum und Konstanz – haben Bürgerinnen gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und kommunalen Vertreter*innen dazu beigetragen, zivile Seenotrettung weiterhin zu ermöglichen.

Im Regensburger Stadtrat führte die geplante finanzielle Unterstützung für Sea-Eye im vergangenen Jahr zu kontroversen Diskussionen. Während Teile des Stadtrats die Förderung befürworteten, lehnten konservative und rechte Parteien diese ab; die AfD kündigte zudem rechtliche Schritte an. Letztlich wurde dennoch eine Förderung in Höhe von 30.000 Euro beschlossen.

Um die Rechtssicherheit von Kommunen und Einrichtungen zu stärken sowie ihnen angesichts zunehmender Drohungen mehr Rückhalt zu geben, hat Sea-Eye e.V. das hier hinterlegte Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.