Seenotrettungsorganisation Sea-Eye reicht Klage gegen Italien ein

Dritte Klage im laufenden Jahr gegen unrechtmäßige Festsetzungen der SEA-EYE 4

Die Regensburger Seenotrettungsorganisation Sea-Eye e.V. klagt am Zivilgericht von Vibo Valentia gegen die jüngste Festsetzung der SEA-EYE 4 vom 30. Oktober 2023. Die italienischen Behörden hatten die SEA-EYE 4 erneut festgesetzt, weil Sea-Eye sich beim letzten Einsatz weigerte, den Anweisungen der sogenannten libyschen Küstenwache zu folgen. Deshalb wurde das Schiff nun zum dritten Mal im laufenden Jahr mit einer Verwaltungshaft von 20 Tagen und einer Geldstrafe von rund 3.000€ belegt. Wie bei den vorausgegangenen Festsetzungen reichten die Seenotretter*innen von Sea-Eye Klage gegen die unrechtmäßige Festsetzung ein.

Sea-Eye begründet die Klage damit, dass den italienischen Behörden zu so einem Schritt gegenüber Schiffen unter deutscher Flagge die Zuständigkeit und die Befugnisse fehlen.

Nur die deutsche Flaggenstaatsbehörde könnte Sea-Eye dafür sanktionieren, dass wir uns den Anweisungen der sogenannten libyschen Küstenwache widersetzten“, sagt Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye e.V.

In der Klageschrift beschreiben die Anwälte von Sea-Eye, wie rücksichtslos und brutal die Besatzung eines Schiffes unter libyscher Flagge bei einem Einsatz mit ca. 50 Personen in Seenot am 27.10.2023 agierte. Dabei wurde die SEA-EYE 4 unter Androhung „militärischer Gewalt“ dazu aufgefordert, das Seegebiet zu verlassen. Weiter schildert die Klageschrift „wie die Libyer gefährliche Manöver ausführten, bei denen sie sich zwischen die SEA-EYE 4 und das Boot mit den Schiffbrüchigen schoben, letzteres umrundeten und gefährliche Wellen erzeugten“.

Die Crew der SEA-EYE 4 dokumentierte mit Videobelegen eine regelrechte Hetzjagd auf die Geflüchteten durch das libysche Schiff. Nach dem lebensgefährdenden Einsatz der sogenannten libyschen Küstenwache konnten vier Personen nur noch tot aus dem Schlauchboot geborgen werden.

Es ist ausgeschlossen, dass wir die bewaffneten, brutalen Milizen Libyens als staatlichen Akteur akzeptieren. Sie sind nicht mehr als ein Konglomerat gewalttätiger, bewaffneter Gruppierungen. Europäische Behörden müssen aufhören, den Eindruck erwecken zu wollen, als hätten wir es hier mit einem Äquivalent europäischer Küstenwachen zu tun“, so Isler.

Mit der erneuten Klage sind nun drei Verfahren gegen die italienischen Behörden anhängig. Die italienischen Behörden begründeten die ersten beiden Festsetzungen damit, dass die SEA-EYE 4 jeweils nach einem ersten Rettungseinsatz weitere Rettungen durchführte. Eine Entscheidung durch die Gerichte steht noch aus.