Sea-Eye erhält Hilfe für Klage

Sea-Watch Rechtshilfefonds unterstützt Sea-Eye bei Gerichtsverfahren

Im Mai 2020 wurde die ALAN KURDI nach einem aufwendigen und erfolgreichen Rettungseinsatz im Hafen von Palermo festgesetzt. Die Blockade unseres Rettungsschiffs war reine Schikane und hat uns von weiteren lebensrettenden Einsätzen abgehalten. Dies zeigte bereits die groteske Argumentation der italienischen Behörden. Unser deutscher Flaggenstaat widersprach dem Standpunkt Italiens entschieden, konnte aber auch keine Freilassung der ALAN KURDI erreichen. Deshalb entschieden wir Klage vor dem Verwaltungsgericht in Palermo einzureichen.

Die Kosten für das Verfahren in Palermo gegen die italienischen Behörden sind sehr hoch, weshalb Sea-Eye Unterstützung beim Sea-Watch Rechtshilfefonds beantragte. Der Rechtshilfefonds fördert Personen und Organisationen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Seenotrettung im Mittelmeer in juristische Auseinandersetzungen verwickelt werden. Die Förderung durch den Rechtshilfefonds deckt einen Großteil der bisherigen Verfahrenskosten und ermöglicht es uns, unser Recht „Leben retten zu dürfen“ einzuklagen.

Wir sind dem Sea-Watch Rechtshilfefonds sehr dankbar, dass er uns bei der schwierigen Auseinandersetzung mit den italienischen Behörden unterstützt. Rettungsschiffe vom Einsatz abzuhalten ist fahrlässig und darf nicht akzeptiert werden“, sagt Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye e. V.

Wenn Hafenstaatkontrollen als politisches Druckmittel eingesetzt werden, bricht das mit essentiellen Grundsätzen des Seerechts und untergräbt die Autorität des Flaggenstaates sowie der Klassifizierungsgesellschaft. Es ist wichtig, dass sich Nichtregierungsorganisationen dagegen juristisch wehren“, so Jesse Huppenbauer, Vereinsvorsitzender von Sea-Watch Rechtshilfefonds e. V.

Die ALAN KURDI konnte im Juni aufgrund einer Sondererlaubnis in eine spanische Werft überführt werden. Im Kampf um die Freilassung des Rettungsschiffs wurden wir von mehr als 55.000 Menschen mit einer Petition unterstützt. Nach einem weiteren Rettungseinsatz im September ist die ALAN KURDI nun erneut auf Sardinien mit der gleichen rechtsmissbräuchlichen Argumentation wiederholt festgesetzt. Wir werden auch gegen diese Festsetzung Klage einreichen.

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht in Palermo ist von großer Bedeutung, da wir erwarten, dass das Urteil Auswirkungen auf die Festsetzungen anderer Rettungsschiffe haben kann.