Systematische Angriffe auf Seenotretter*innen gehen weiter

Freilassung der ALAN KURDI wird vor Gericht verhandelt

Am 7. April 2021 findet in Cagliari auf Sardinien die Gerichtsverhandlung über die Freilassung des Rettungsschiffs ALAN KURDI statt. Die italienische Küstenwache hatte das Schiff am 9. Oktober 2020 in Olbia auf Sardinien festgesetzt, nachdem es bei drei erfolgreichen Rettungseinsätzen 133 Menschen, darunter 62 Minderjährige, gerettet hatte.

Die Festsetzung des Rettungsschiffs durch italienische Behörden ist Teil eines systematischen Angriffs der EU-Mitgliedsstaaten auf flüchtende Menschen und Seenotretter*innen. Seit Jahrzehnten arbeiten die EU-Staaten daran, schutzsuchende Menschen an ihren Außengrenzen abzuwehren. Ihre eigenen Such- und Rettungsmissionen stellten die EU-Staaten vor Jahren ein und griffen stattdessen zivile Seenotrettungsorganisationen massiv politisch und juristisch an.

Politische und juristische Angriffe auf Seenotretter*innen

Neben politischen Diffamierungskampagnen werden juristische Angriffe auf die Seenotretter*innen ausgeführt. So setzt Italien immer wieder Rettungsschiffe unter fadenscheinigen Begründungen und gegen das Recht der Flaggenstaaten fest. Seit Jahren ermittelt die italienische Staatsanwaltschaft gegen Seenotrettungsorganisationen und hat Anfang März 2021 ein Verfahren gegen 21 Seenotretter*innen der humanitären Hilfsorganisationen Ärzte ohne Grenzen, Jugend rettet und Save the Children eröffnet. Im Fall einer Verurteilung drohen Höchststrafen von bis zu zwanzig Jahren Gefängnis.

Dariush Beigui

Die politischen und juristischen Angriffe auf Seenotretter*innen zeigten sich bereits 2017 deutlich, als Italien die Hilfsorganisation Jugend rettet verleumdete und das Rettungsschiff IUVENTA blockierte. Ein Jahr später übte die italienische Regierung erheblichen Druck auf Flaggenstaaten wie die Niederlande und Panama aus, die daraufhin den damaligen Rettungsschiffen verschiedener Seenotrettungsorganisationen die Flagge entzogen und den Einsatz der Schiffe verhinderten.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Während die EU-Staaten versuchen die europäischen Seenotretter*innen zu stoppen, finanzieren sie die libysche Küstenwache, um die flüchtenden Menschen in das Bürgerkriegsland Libyen und die Folterlager zurückzubringen. Omer Shatz reichte deshalb bereits 2019 Klage beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein, denn er sieht in dieser Politik einen systematischen Angriff auf die flüchtenden Menschen auf See.

Wir fordern anlässlich des Verhandlungstermins der ALAN KURDI nicht nur die Freilassung des Rettungsschiffs, sondern eine Hundertachtziggradwende in der Migrationspolitik der EU-Staaten. Die politischen Angriffe gegen flüchtende Menschen und humanitäre Organisationen müssen sofort beendet werden. Diese Politik hat bereits zehntausende Tote gefordert. Damit muss endlich Schluss sein! Der Name Alan Kurdi sollte der Politik Mahnung genug sein, ihre Politik sofort zu ändern“, appelliert Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye e. V. an die EU-Staaten.

Seenotretter*innen dürfen nicht verfolgt werden!

In der neusten Podcast-Episode spricht Sophie mit Dariush von IUVENTA10 darüber, warum die EU-Staaten flüchtende Menschen bekämpfen und Italien massiv rechtlich gegen Seenotretter*innen vorgeht. Dariush ist einer von jenen Personen, die in Italien dafür angeklagt werden, dass sie Menschen vor dem Ertrinken gerettet haben.