Seenotrettungsschiff MARE*GO setzte den Notruf für den Einsatz ab

Das Seenotrettungsschiff SEA-EYE 4 hat am Montagabend (20. Mai 2024) 52 Menschen im zentralen Mittelmeer gerettet. Zwei Personen mussten medizinisch notversorgt werden. Der Einsatz ereignete sich in der maltesischen Such- und Rettungszone.

Die SEA-EYE 4 erhielt am Montagnachmittag einen Notruf des Seenotrettungsschiffs MARE*GO der Zusammenland gUG, welches das seeuntüchtige und überfüllte Fiberglasboot gefunden hatte. Die MARE*GO konnte die Insassen mit Rettungswesten ausrüsten und das Boot stabilisieren. Da sich das Wetter zu verschlechtern drohte, rief sie die SEA-EYE 4 zu Hilfe, die nach etwa zweistündiger Fahrt am Einsatzort eintraf. Bei ihrer Ankunft war das Boot nicht mehr in der Lage, aus eigener Kraft einen sicheren Hafen zu erreichen. Gegen 22:30 Uhr hatte die SEA-EYE 4 den Einsatz erfolgreich beendet und alle Menschen evakuiert.

„Als wir ankamen, fanden wir das Boot überfüllt und ungeeignet für die Überfahrt über das Mittelmeer vor. An Bord waren 52 Menschen, die meisten von ihnen aus Syrien. Unser schnelles Eintreffen am Einsatzort war entscheidend, da sich die Wetterbedingungen in der Nacht deutlich verschlechterten. Obwohl wir schutzbedürftige Menschen an Bord haben, die jetzt einen sicheren Ort brauchen, wurde uns Ravenna als Hafen zugewiesen – das bedeutet für die Überlebenden fünf weitere Tage auf dem Mittelmeer, bevor wir endlich anlegen dürfen“, sagt Julie Schweickert, Einsatzleiterin an Bord der SEA-EYE 4.

Von den 52 geretteten Personen waren zwei aufgrund starker Schmerzen zunächst nicht in der Lage, selbstständig an Bord zu gelangen und mussten mittels Rettungssitz aus dem Rettungsboot gehievt werden; der anfängliche Verdacht auf Kopf- bzw. Wirbelsäulenverletzung hat sich bei der Untersuchung im Bordhospital glücklicherweise nicht bestätigt, und unter Schmerzmedikation besserte sich ihr Zustand im Verlauf. Auch mehrere weitere Patient*innen klagen über schmerzhafte Prellungen, die sie sich auf der unruhigen Überfahrt im überfüllten Boot zugezogen haben. Aufgrund des schlechten Wetters und hoher Wellen leiden viele der Geretteten zudem unter Seekrankheit. Bei den bislang durchgeführten Gesundheitschecks, die wir im Lauf des Tages abschließen werden, zeigten sich erfreulicherweise keine weiteren ernsthaften Erkrankungen“, ergänzt Dr. Daniela Klein, Bordärztin auf der SEA-EYE 4 für German Doctors e.V.

Für die Ausschiffung haben die italienischen Behörden der SEA-EYE 4 den rund 900 Seemeilen entfernten Hafen von Ravenna in der Region Emilia-Romagna zugewiesen. Das Seenotrettungsschiff wird dort voraussichtlich am Samstag eintreffen.

Im laufenden Verfahren wurden die Vorwürfe zur Festsetzung als nicht erwiesen eingestuft

Am 14. Mai 2024 ist die SEA-EYE 4 aus Tarent (Italien) in den Einsatz aufgebrochen. Zuvor hatten die italienischen Behörden das Rettungsschiff für 60 Tage festgesetzt. Das ist die bisher längste Verwaltungshaft gegen ein Seenotrettungsschiff, die aufgrund des sogenannten Piantedosi-Dekrets verhängt wurde. Sea-Eye reichte dagegen Klage ein. Im laufenden Verfahren wurden nach einer ersten mündlichen Verhandlung die Vorwürfe, die Besatzung der SEA-EYE 4 habe die Anweisungen der sogenannten libyschen Küstenwache nicht befolgt, vom zuständigen Richter als nicht erwiesen eingestuft. Die endgültige Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus.

„Dass der zuständige Richter die Vorwürfe, die zu unserer Festsetzung geführt haben, als nicht erwiesen ansieht, zeigt, dass es sich um eine politisch motivierte Maßnahme ohne rechtliche Grundlage handelt. Trotz aller Erschwernisse, die durch die Politik der italienischen Regierung verursacht werden, nehmen wir unsere humanitäre Verantwortung weiter wahr – vor allem dank der tatkräftigen Unterstützung, die wir tagtäglich von privaten und institutionellen Spender*innen sowie Ehren – und Hauptamtlichen an Land und an Bord erhalten!“, betont Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye e.V.

Daniela Klein, Einsatzärztin von German Doctors und zum fünften Mal Teil der Crew auf der SEA-EYE 4, ergänzt: „Seit meinem ersten Einsatz 2021 hat sich die Situation für Menschen, die vor Krieg, Folter, Armut und Vergewaltigung fliehen, nicht verbessert, sondern im Gegenteil erheblich verschärft. Immer häufiger kommt es zu dramatischen Rettungseinsätzen, die zivilen Seenotretter*innen werden mittels behördlicher Maßnahmen in ihrer Tätigkeit massiv eingeschränkt und weiterhin ertrinken Menschen auf dem Mittelmeer. Mein Antrieb und meine Motivation sind daher unverändert: dieser beschämenden und empörenden Politik etwas entgegenzusetzen und als Mitglied der Crew zu helfen, geflüchtete Menschen in Seenot vor dem Ertrinken zu retten und ihnen medizinische Hilfe zukommen zu lassen.“

Das Anfang 2023 eingeführte Piantedosi-Dekret erschwert die Arbeit der zivilen Seenotrettung massiv. Beispielsweise schreibt es Rettungsschiffen vor, nach einem Einsatz direkt einen vorgegebenen Hafen anzusteuern und keinem weiteren Notruf zu folgen. Angebliche Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern und Festsetzungen sanktioniert. Als Begründung für die Festsetzung der SEA-EYE 4 im März 2024 führten die italienischen Behörden an, dass das Schiff am 7. März den Anweisungen der sogenannten libyschen Küstenwache, die mit Waffen auf das Einsatzboot zielte, nicht Folge leistete und Schutzsuchende nicht an diese übergab. Die SEA-EYE 4 hatte bei dem Einsatz insgesamt 84 Menschen aus Seenot gerettet. Erst im Februar dieses Jahres hatte das oberste Berufungsgericht Italiens die Übergabe von Menschen an die sogenannte libysche Küstenwache als Straftat eingestuft, da das Bürgerkriegsland Libyen aufgrund schwerer Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Sklaverei, Vergewaltigungen und willkürlichen Hinrichtungen kein sicherer Ort sei.

Das Dekret hatte bereits die Festsetzung zahlreicher Seenotrettungsschiffe zur Folge. Gleichzeitig sind allein 2024 laut der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bislang über 730 Menschen im Mittelmeer ertrunken oder verschwunden.

Anschuldigungen erwiesen sich nach zweijähriger Vorverhandlung als unhaltbar

Am 19.04.24 hat das Gericht von Trapani alle Anschuldigungen gegen die vier Seenotretter*innen, die im IUVENTA-Prozess angeklagt waren, fallen gelassen. Insgesamt zwei Jahre dauerte die Vorverhandlung, an deren Ende sogar die Staatsanwaltschaft aufgab und letztendlich beantragte, das Verfahren einzustellen. Die Vorwürfe, die von Polizist*innen geäußert worden waren, wurden als unglaubwürdig eingestuft. Den Angeklagten hatte 20 Jahre Haft wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung gedroht.

Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Lebensretter*innen von IUVENTA endlich freigesprochen wurden. Es ist jedoch ein handfester Justizskandal, dass sie sich für die völkerrechtliche Pflicht, Menschenleben aus Seenot zu retten, so viele Jahre vor Gericht verantworten mussten. Dieser Skandal muss nun politische Konsequenzen in Italien nach sich ziehen. Denn es hat sich gezeigt, dass es sich um einen politischen Schauprozess gehandelt hat, der das Ansehen der gesamten zivilen Seenotrettung in Verruf bringen und Seenotretter*innen vom Einsatz abschrecken sollte. Wir sind froh, dass diese Schikane gegen die IUVENTA-Crew endlich ein Ende hat“, sagt Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye e. V.

Die IUVENTA von der zivilen Seenotrettungsorganisation „Jugend Rettet“ war das erste Rettungsschiff, das 2017 von dem damaligen Innenminister Marco Minniti festgesetzt wurde. Die Anklageschrift warf der Crew vor, mit libyschen Schleusern zusammengearbeitet zu haben. Diese Vorwürfe wurden nun auch fallengelassen.

„Die Vorwürfe, dass Seenotretter*innen mit Schleusern kooperieren würden, reproduzierte auch der damalige deutsche Innenminister Thomas de Maizière. Das war eine Lüge, die allein auf der Kriminalisierungskampagne italienischer Behörden fußte. Sie fügte den Seenotrettungsorganisationen schweren Schaden zu. Hier ist eine Richtigstellung, eine Entschuldigung oder wenigstens eine Erklärung de Maizières längst überfällig. Die Kriminalisierungskampagnen gegen Seenotretter*innen müssen nun grundsätzlich beendet werden“, fordert Isler.


Gemeinsame Pressemitteilung von United4Rescue, Sea-Watch, SOS Humanity und Sea-Eye

Innerhalb der letzten Woche setzt die italienische Regierung drei zivile Seenotrettungsschiffe unter deutscher Flagge fest. Die Humanity 1, die Sea-Watch 5 und die Sea-Eye 4 werden aufgrund falscher Anschuldigungen an ihrer lebensrettenden Arbeit gehindert. Die italienische Regierung blockiert mit der Sea-Eye 4 erstmals ein Rettungsschiff für 60 Tage und eskaliert damit ihr Vorgehen gegen die zivile Flotte.

In einer neuen Welle der Festsetzungen blockiert die italienische Regierung die Rettungsschiffe Humanity 1, Sea-Watch 5 und Sea-Eye 4 – nach der Rettung von über 390 Personen. Alle drei Schiffe sind Teil des Bündnis United4Rescue, getragen durch die evangelische Kirche und über 900 Partner*innen. Die im Falle der Sea-Eye 4 60-tägige Blockade, eskaliert die Behinderungsmaßnahmen gegen die zivile Flotte. Zusammen mit der 20-tägigen Festsetzung der Sea-Watch 5 und Humanity 1, werden die Rettungsschiffe für insgesamt 100 Tage aktiv aus dem Mittelmeer ferngehalten. Seit Januar 2023 waren insgesamt neun Schiffe der zivilen Flotte in 19 Festsetzungen durch die italienischen Behörden blockiert.

Jede der drei aktuellen Festsetzungen basiert auf falschen Anschuldigungen und rechtswidrigen Anforderungen. Die italienischen Behörden verweisen fälschlicherweise auf ein unkooperatives Verhalten der Schiffe gegenüber der sogenannten libyschen Küstenwache. Allen Festsetzungen vorangegangen waren Versuche der sogenannten libyschen Küstenwache, Menschen in Seenot völkerrechtswidrig nach Libyen zurückzuzwingen. In zwei Fällen – Humanity 1 und Sea-Eye 4 – wurden die Schiffscrews mit Waffen bedroht. An Bord der Sea-Watch 5 starb ein 17-jähriger Junge, nachdem alle Küstenstaaten eine medizinische Evakuierung verweigerten.

Italien versucht mit allen Mitteln, die humanitären Einsätze der Seenotrettungsorganisationen zu verhindern. Die Festsetzungen sind ein Akt politischer Gewalt gegen zehntausende Menschen, die über das Mittelmeer flüchten, um in Europa Schutz zu suchen. Dagegen wehren wir uns mit allen juristischen Mitteln, denn neben den Festsetzungen droht sogar die dauerhafte Beschlagnahmung unseres Rettungsschiffes“, sagt Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye e.V.

„Diese Eskalation stellt eine neue Stufe der Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung durch Italien dar! So soll mit allen Mitteln die Arbeit der Rettungsorganisationen behindert werden. Dabei kostet jeder Tag der Festsetzung Menschenleben. Wir sind zutiefst beunruhigt über diese Entwicklung und stehen als United4Rescue mit unserem Bündnis aus über 900 Organisationen hinter jedem einzelnen Schiff. Gemeinsam fordern wir die sofortige Freigabe der Schiffe!”, sagt Sandra Bils, Vorstandsmitglied von United4Rescue

Eine Zusammenarbeit mit der sogenannten libyschen Küstenwache bei illegalen Pullbacks nach Libyen verstößt gegen internationale See- und Menschenrechte. Libyen ist kein sicherer Ort für aus Seenot gerettete Menschen, wie kürzlich vom obersten italienischen Gericht abermals bestätigt wurde. Gleichzeitig machen sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten durch ihre Unterstützung der sogenannten libyschen Küstenwache zu Komplizen schwerster Menschenrechtsverletzungen auf See und in libyschen Haftzentren.

SOS Humanity, Sea-Watch und Sea-Eye wehren sich mit gerichtlichen Klagen gegen die unrechtmäßigen Festsetzungen ihrer Rettungsschiffe. Das sogenannte Piantedosi Gesetz, auf dessen Grundlage die Schiffe festgehalten werden, sieht bei wiederholter Festsetzung die Beschlagnahmung von zivilen Rettungsschiffen vor.

60 Tage Festsetzung aufgrund Verhinderung eines illegalen Pushbacks

Nach der Rettung von insgesamt 145 Personen aus Seenot während zwei Einsätzen am 7. und 8. März setzten italienische Behörden am 11. März das Schiff SEA-EYE 4 für 60 Tage fest und belegten es mit einer Geldbuße von 3.333 Euro. Die Begründung dazu ist nicht haltbar, denn der SEA-EYE 4 ist es völkerrechtlich nicht erlaubt, sich an einem Pushback ins Bürgerkriegsland Libyen zu beteiligen. Dies wäre der Fall gewesen, hätte sie ihre vorangeschrittene Rettung unterbrochen und die 84 Schutzsuchenden an die hinzugekommene, sogenannte libysche Küstenwache übergeben, welche mit Waffen auf das Einsatzboot zielte. De facto bestraft Italien zum wiederholten Male Rettungsschiffe dafür, sich an geltendes Völkerrecht zu halten. Sea-Eye wird sich wie bei früheren Festsetzungen juristisch gegen die Blockade wehren.

Italiens oberstes Berufungsgericht bestätigte erst im Februar diesen Jahres, dass Pushbacks nach Libyen völkerrechtswidrig sind und bekräftigte damit die strafrechtliche Verurteilung eines Kapitäns, der 2018 flüchtende Menschen zurück nach Libyen gebracht hatte. Schutzsuchende Menschen dürfen nicht in den jahrelangen, grausamen Bürgerkrieg, aus dem sie geflohen sind, zurückgebracht werden. Denn die Liste an schweren Menschenrechtsverletzungen (bspw. Folter, Sklaverei, Vergewaltigung, willkürliche Hinrichtungen), denen flüchtende Menschen dort ausgesetzt sind, ist lang.

Nun bestraft Italien die SEA-EYE 4 und zwei weitere deutsche Seenotrettungsschiffe, die bereits festgesetzt wurden, dafür, sich nicht an Anweisungen der sogenannten libyschen Küstenwache gehalten zu haben. Diese Anweisungen hätten jedoch zu einer Beteiligung an Pushbacks geführt, denn die sogenannte libysche Küstenwache bringt die flüchtenden Menschen zurück in den Bürgerkrieg. Die Rechtswidrigkeit dieser Handlung zeigt sich insbesondere in Berichten über Menschenrechtsverletzungen, die Menschen nach einem Pushback in Libyen erleiden mussten.

Obwohl es illegal und zutiefst unmenschlich ist, Menschen in einen blutigen Konflikt zurückzubringen, aus dem sie geflohen sind, fordert Italien von deutschen Seenotrettungsorganisationen, sich genau daran zu beteiligen. Unsere Weigerung, bei diesen abscheulichen Verschleppungen mitzumachen, wird mit Schiffsblockaden und Geldbußen bestraft. Dabei ist nur Deutschland als Flaggenstaat berechtigt, unser Schiff für Fehlverhalten in internationalen Gewässern zu sanktionieren. Nachdem nun drei deutsche Seenotrettungsschiffe in Italien festgesetzt sind, ist es an der Bundesregierung, sich endlich einzuschalten und für die humanitären Einsätze deutscher Rettungsschiffe auch politisch einzustehen“, sagt Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye e. V.

Den Seenotfall am 7. März, der zur Festsetzung führte, hatte die SEA-EYE 4 zuerst gefunden und während der Suche keinen Kontakt zur sogenannten libyschen Küstenwache herstellen können. Als die Rettung bereits fortgeschritten war und Menschen aus dem seeuntüchtigen Schlauchboot evakuiert waren, erschienen zwei Küstenwachenschiffe am Einsatzort und verlangten, den Einsatz abzubrechen. Dabei zielte die sogenannte libysche Küstenwache mit Waffen auf die Crew des Einsatzboots. Die Crew der SEA-EYE 4 deeskalierte die Situation und brachte alle Menschen auf ihrem Rettungsschiff in Sicherheit. Am 10. März konnten alle geflüchteten Menschen in Reggio Calabria an Land gehen, wo die SEA-EYE 4 nun festgesetzt ist. Es handelt sich um die bisher längste Verwaltungshaft gegen ein Seenotrettungsschiff aufgrund des Piantedosi-Dekrets.

Rescue Evakuation SEA-EYE 4

144 Menschen benötigen dringend sicheren Hafen

Nach einer vorangegangenen Rettung von 84 Menschen am Donnerstagvormittag (07.03.2024) befand sich das Seenotrettungsschiff SEA-EYE 4 auf dem Weg nach Ancona. Zwei Notrufe unterbrachen seitdem die Anfahrt zum zugewiesenen Hafen: Während im ersten Fall die italienische Küstenwache die Bergung übernehmen konnte, rettete die SEA-EYE 4 Freitagnacht 61 Menschen unter schwierigsten Bedingungen. Die Notevakuierung eines Patienten mit Treibstoffvergiftung erfolgte in den Morgenstunden nach einem gescheiterten Versuch bei Nacht. Die Situation an Bord bleibt kritisch, insbesondere für zwei Säuglinge in einem fragilen Zustand. Angesichts dieser Entwicklungen bleibt die Zuweisung eines näheren, sicheren Hafens für die Ausschiffung der nun insgesamt 144 Überlebenden an Bord dringend.

Zum Hintergrund:

Bereits am Donnerstagvormittag rettete die SEA-EYE 4 84 Menschenleben und befand sich auf dem Weg nach Ancona. Die vier Tage entfernte italienische Hafenstadt wurde dem Schiff zuvor von den italienischen Behörden als Hafen zur Ausschiffung der 84 Geretteten zugewiesen.

In der Nacht zum Freitag (08.03.2024) empfing die SEA-EYE 4 einen weiteren Notruf über das Alarmphone, das die Behörden und das Sea-Eye Rettungsschiff über einen Hilferuf in der maltesischen Such- und Rettungszone informierte. Einsatzleiterin Julie Schweickert bot den maltesischen Behörden Unterstützung an, erhielt von dort aber keine Antwort. Die italienischen Behörden gestatteten der SEA-EYE 4, die Anfahrt auf Ancona zu unterbrechen, um nach den schutzsuchenden Menschen zu suchen. Gegen Freitagmittag (08.03.2024) gelang es der SEA-EYE 4 Besatzung, das Boot mit rund 50 Insassen zu finden. Nahezu zeitgleich traf die italienische Küstenwache ein, rettete die Menschen und brachte sie nach Lampedusa. Die SEA-EYE 4 nahm wieder Kurs auf den Hafen von Ancona. 

Wenige Stunden später empfing die SEA-EYE 4 erneut einen Notruf über das Alarmphone. Es handelte sich wieder um eine Position in der maltesischen Such- und Rettungszone. Die maltesische Rettungsleitstelle war wie zuvor nicht für die Sea-Eye-Einsatzleiterin Julie Schweickert erreichbar. Unter erneuter Koordinierung der italienischen Rettungsleitstelle und mit der Genehmigung, die Anfahrt auf Ancona ein weiteres Mal zu unterbrechen, änderte die SEA-EYE 4 den Kurs in die entgegengesetzte Richtung und die Besatzung begann mit der Suche. Nach rund 5 Stunden konnte das Boot unter schwierigen Bedingungen gefunden werden.

Es befanden sich 61 Personen in einem seeuntüchtigen Holzboot, das aufgrund der über ihm zusammen brechenden Wellen sehr viel Wasser aufnahm und zu kentern drohte. Der Seegang machte die gesamte Rettung zu einer großen Herausforderung. Doch unser Team des Rettungsbootes konnte alle Menschen sicher bergen”, sagt Julie Schweickert, Einsatzleiterin an Bord der SEA-EYE 4.

Nach der Rettung von 61 Menschen befinden sich nun 144 Überlebende aus zwei Seenotfällen an Bord und der sichere Hafen von Ancona ist weiterhin 4 Seetage entfernt. Das Hospital Team von German Doctors e.V. und Sea-Eye e.V. ist im Dauereinsatz.

Wir hatten einen Patienten, dem es sehr schlicht ging. Er musste mit Sauerstoff versorgt werden und hatte eine Körpertemperatur von gerade noch 32 Grad. Der Patient litt unter einer Treibstoffvergiftung, weil er zu viele Benzindämpfe eingeatmet haben muss. Malta schickte in der Nacht einen Helikopter, um den Patienten nach Malta zu evakuieren. Doch die unter schwierigen Wetterbedingungen stattfindende Evakuierung wurde vom Piloten abgebrochen. Erst am Samstagmorgen gelang es der Besatzung eines italienischen Helikopters, den Patienten nach Italien auszufliegen”, sagt Dr. Gerd Klausen, Bordarzt für German Doctors an Bord der SEA-EYE 4 und fügt hinzu: “Wir machen uns große Sorgen um zwei Babys, die weiterhin nicht gut trinken. Beide sind sehr schwach. Sie sind sechs und zwölf Monate alt. Ein Baby hat Fieber.”

Die SEA-EYE 4 hat ihren Kurs und die Anfahrt auf den Hafen von Ancona am Samstagmorgen (09.03.2024) wieder aufgenommen. Aufgrund mehrerer Seenotfälle seit Donnerstag ist das Schiff dem Hafen von Ancona aber noch nicht sehr viel näher gekommen.

84 Gerettete, darunter Familien mit Kindern und Babys, verbrachten bereits zwei Nächte an Bord. Nun sind 61 weitere Menschen hinzugekommen. Eine Person wurde evakuiert. Wir bitten Italien nun eindringlich darum, uns einen näher gelegenen Hafen zuzuweisen. In den kommenden 48 Stunden wird das Wetter umschlagen. Ein Rettungsschiff ist nicht der richtige Ort, um so viele vulnerable Personen bis zu 6 Tage und Nächte unterzubringen. Wir benötigen wirklich dringend den nächstgelegenen, sicheren Ort zur Ausschiffung aller Überlebenden”, sagt Jan Ribbeck, Director of Mission, des laufenden Einsatzes für Sea-Eye e.V. 

Sea-Eye-Besatzung während Rettung mit libyschen Waffen bedroht

Die Besatzung der SEA-EYE 4 hat während des ersten Einsatzes des laufenden Jahres am Donnerstagvormittag 84 weitere Menschen aus Seenot gerettet. Die aggressiv agierende sogenannte libysche Küstenwache gefährdete die vorangeschrittene Rettung und zielte mit Waffen auf das Einsatzboot des Rettungsschiffs.

Gegen 10 Uhr morgens erhielt das Seenotrettungsschiff von Sea-Eye einen Notruf von Alarmphone, welches die zuständigen Behörden und die SEA-EYE 4 über den Hilferuf eines Schlauchboots informierte. Die SEA-EYE 4 Besatzung lokalisierte die Hilferufenden innerhalb einer Stunde. Die Einsatzleitung bat die italienischen Behörden um die Koordinierung des Seenotfalls. Die italienischen Behörden bestanden jedoch auf die Zuständigkeit Libyens, obwohl laut ihren eigenen Angaben zu dem Zeitpunkt keine Kommunikation mit den libyschen Behörden möglich war. Sie forderten Einsatzleiterin Julie Schweickert dazu auf, es selbst weiter in Libyen zu versuchen. Dies blieb jedoch ohne Erfolg.

In der Zwischenzeit versorgten die Crewmitglieder des Rettungsbootes MOCHARA die schutzsuchenden Menschen auf dem Schlauchboot mit Rettungswesten. Zwei Menschen wurden von der Besatzung des Rettungsbootes aus dem Wasser gerettet. Insgesamt wurden 84 Menschen auf die SEA-EYE 4 evakuiert. Während der Evakuierung näherten sich zwei Schiffe der sogenannten libyschen Küstenwache mit hoher Geschwindigkeit. Einsatzleiterin Julie Schweickert beschreibt ein „super aggressives” Verhalten der Libyer. Während der Rettung zielten die Waffen eines libyschen Schiffes auf die Besatzungen des Rettungsbootes.

Sogenannte libysche Küstenwache

Es kann nicht sein, dass unsere Rettungskräfte während ihrer humanitären Arbeit in den Lauf einer Kanone sehen müssen. Das brutale und rücksichtslose Verhalten der sogenannten libyschen Küstenwache hat mit Seenotrettung nichts zu tun. Die Zusammenarbeit mit diesen gewaltbereiten und bewaffneten Milizen muss von den EU-Staaten eingestellt werden, noch bevor humanitäre Hilfskräfte zu Schaden kommen”, fordert Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye e.V.

Das gemeinsame medizinische Team von German Doctors e.V. und Sea-Eye e.V. begann sofort mit der medizinischen Behandlung und Betreuung der Geretteten.

Unter den Geretteten befinden sich auch viele Frauen und Familien mit Kindern. Vier Kinder sind nicht einmal 2 Jahre alt. Ein Baby mussten wir kurzzeitig mit Sauerstoff versorgen. Wir sind froh, dass wir die Kinder schnell stabilisieren und so viele Menschen retten konnten”, sagt Dr. Gerd Klausen, Bordarzt für German Doctors auf der SEA-EYE 4.

Ammna Bhati, pädiatrische Pflegerin aus London (UK), fügte hinzu, „dass viele Menschen unterkühlt sind und behandelt werden müssen.” 

Am Nachmittag wiesen die italienischen Behörden der SEA-EYE 4 den rund 800 Seemeilen entfernten Hafen von Ancona zu. Das Schiff wird rund 4 Tage für die Anfahrt benötigen und die italienischen Behörden deshalb um einen näher gelegenen Hafen bitten.

SEA-EYE 4 Besatzung rettet 57 Menschen. Zwei Menschen überleben die Flucht nicht.

Am Dienstagnachmittag informierte Alarmphone die zuständigen Behörden und das Rettungsschiff SEA-EYE 4 über einen Seenotfall. Ein Boot mit 59 Menschen rief in der maltesischen Such- und Rettungszone um Hilfe. Die Crew der SEA-EYE 4 konnte das Boot am Dienstagabend nach einer fünfstündigen Suche gegen 19 Uhr finden.

Es handelte sich um ein überfülltes, zweistöckiges Holzboot. Die erste Beurteilung durch die Besatzung des Rettungsbootes MOCHARA ergab, dass vier Personen unter Deck bewusstlos waren. Damit die Rettungscrew zu ihnen vordringen konnte, mussten zunächst die Menschen auf dem Oberdeck evakuiert werden. Zwei Menschen konnten schließlich nur noch tot geborgen werden.

Da sich der Gesundheitszustand weiterer Personen drastisch verschlechterte, bat die Einsatzleiterin Julie Schweickert in den Rettungsleitstellen von Rom und Valletta um die Evakuierung von vier Überlebenden. Die schwer verletzten Personen zeigten Symptome schwerer Kraftstoffvergiftungen. Die Betroffenen, die sich auf dem Boot unter Deck befunden hatten, konnten sich den giftigen Kraftstoffdämpfen nicht entziehen und hatten dadurch ihr Bewusstsein verloren. Für die beiden verstorbenen Personen konnte das gemeinsame medizinische Team von German Doctors e.V. und Sea-Eye e.V. keine eindeutige Todesursache feststellen.

Wir vom medizinischen Team sind sehr traurig, dass zwei Menschen die Flucht nicht überlebt haben. Nach der dringenden Evakuierung eines Patienten mit einem Helikopter nach Malta waren wir im Bordhospital die ganze Nacht in einem intensiven Einsatz, um den Zustand von drei weiteren schwerverletzten Patient*innen zu stabilisieren. Wir sind froh, dass uns dies bis zur Evakuierung der drei Menschen in den Morgenstunden auf Lampedusa gelungen ist“, sagt Dr. Gerd Klausen, Bordarzt auf der SEA-EYE 4 für German Doctors e.V.

Die maltesischen Streitkräfte evakuierten gegen 2 Uhr in der Nacht zum Mittwoch eine schwer verletzte Person mit einem Helikopter. Die SEA-EYE 4 folgte dann einem Schiff der italienischen Küstenwache nach Lampedusa, um dort drei weitere Notfallpatienten zu evakuieren.

Unser Einsatzjahr startete mit einer sehr tragischen Rettungsmission. Man muss sich klarmachen, wie grausam es ist, unter Deck gefangen und toxischen Dämpfen ausgeliefert zu sein. Die Bergung der Überlebenden und die zeitnahe Evakuierung der schwer verletzten Patient*innen rettete den meisten Menschen an Bord das Leben. Unfassbar traurig sind wir über den Verlust von zwei Menschenleben, für die jede Hilfe zu spät kam. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen“, sagt Jan Ribbeck, Head of Search and Rescue operations bei Sea-Eye e.V.

Für die Ausschiffung der verbliebenen 53 Überlebenden und zwei Toten an Bord wiesen die italienischen Behörden der SEA-EYE 4 den sizilianischen Hafen von Porto Empedocle zu. Die SEA-EYE 4 wird Porto Empedocle voraussichtlich am Donnerstag gegen 10 Uhr erreichen.

Unterstützung aus Kommunen und Städten gibt Sea-Eye Rückhalt

Am Freitagmorgen (den 23.02.2024) ist das Rettungsschiff SEA-EYE 4 aus der spanischen Hafenstadt Burriana in seinen ersten Einsatz des Jahres aufgebrochen. Das Schiff absolvierte dort in den vergangenen Wochen ein planmäßiges Wartungsintervall.

Unterstützt wird der erste Einsatz durch eine kommunale Zuwendung in Höhe von 20.000€ von der Stadt Osnabrück. Die Stadt Mannheim verlängerte derweil ihre kommunale Patenschaft für die SEA-EYE 4 und verdoppelte den Zuwendungsbetrag von 5.000€ auf 10.000€ pro Jahr. Die Stadt Bern entschied, die Regensburger Seenotrettungsorganisation Sea-Eye e.V. in diesem Jahr mit 70.000 Schweizer Franken zu unterstützen. Bern ist damit die erste Stadt außerhalb Deutschlands, die eine Patenschaft für ein Sea-Eye Schiff beschlossen hat, und wird dazu am 27.02.2024 eine Veranstaltung in Bern durchführen.

Die Unterstützung aus den Kommunen gibt uns großen Rückhalt. Dafür sind wir sehr dankbar. Die kommunale Patenschaft ist ein konkreter Weg aus einer andauernden Solidaritätskrise. Die Kommunen machen so deutlich, dass unsere humanitäre Arbeit weiter von einem breiten, gesellschaftlichen Bündnis getragen wird“, sagt Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye e.V.

Die kommunalen Förderungen stehen in Kontrast zu einem Gesetz, das die Bundesregierung im Januar beschlossen hat. Expert*innen warnten zuletzt ausdrücklich davor, dass durch das Rückführungsverbesserungsgesetz ausgerechnet die Rettung unbegleiteter Kinder kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt werden könnte. Sea-Eye hat deshalb an diesem Mittwoch den Bundesjustizminister und die Bundesinnenministerin angeschrieben und um eine rechtliche Klarstellung gebeten.

Auch in diesem Jahr haben sich die Organisationen Sea-Eye e.V. aus Regensburg und German Doctors e.V. aus Bonn zu einer Fortsetzung ihrer Zusammenarbeit entschieden. Die Kooperation beider Organisationen geht damit ins vierte Jahr.

Auf der ersten Mission der SEA-EYE 4 in diesem Jahr wird unser German Doctor Gerd Klausen gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der medizinischen Bordcrew für die Gesundheit der auf dem Mittelmeer Geretteten sorgen. Wir freuen uns sehr, dass wir mit Gerd Klausen einen sehr erfahrenen Allgemeinmediziner an Bord haben, der sich ehrenamtlich in der Seenotrettung engagiert und diesen für die Menschen so wertvollen Einsatz leistet“, sagt Dr. Harald Kischlat, Vorsitzender von German Doctors e.V.

Die SEA-EYE 4 wird ihr Einsatzgebiet voraussichtlich in der Mitte der kommenden Woche erreichen.

Bundesrat berät über Rückführungsverbesserungsgesetz

Am Freitag, den 02.02.2024 wird der Bundesrat unter Punkt 7 über das Rückführungsverbesserungsgesetz abschließend beraten. Das Gesetz enthält laut Einschätzung von Fachjurist*innen weiterhin Formulierungen, die dazu führen könnten, dass ausgerechnet die Rettung von unbegleiteten Kindern aus Seenot künftig strafbar wird. Die Regensburger Seenotrettungsorganisation Sea-Eye e.V. ist über die möglichen Auswirkungen des Gesetzes bestürzt und darüber besorgt, dass das Gesetz trotz rechtzeitiger Warnung und fundierter Kritik von Rechtsexpert*innen im Deutschen Bundestag von den Fraktionen der Ampelregierung verabschiedet worden ist.

Aus Gesprächen mit mehreren Bundestagsabgeordneten haben wir in der vergangenen Woche erfahren, dass man die Perspektive der Expert*innen durchaus nachvollziehen könne. Und obgleich man den Standpunkt vertreten kann, dass das Retten von Kinderleben kriminalisiert werden könnte, so habe man dazu aber selbst eine andere Rechtsauffassung. Das irritiert uns sehr, denn Rechtssicherheit vermitteln solche Aussagen definitiv nicht“, sagt Dr. Annika Fischer, Juristin und Vorständin von Sea-Eye e.V.

Eine abweichende Rechtsauffassung kann hier nur vertreten, wer die Augen vor der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verschließt. Dieser vertritt nämlich die Position, dass die ausdrückliche Bezugnahme in § 96 Abs. 4 AufenthG auf § 96 Abs. 2 AufenthG zur Konsequenz hat, dass es nicht darauf ankommt, ob die Hilfeleistung aus eigennützigen oder altruistischen Motiven erfolgt. Natürlich kann man als Gesetzgeber darauf hoffen, dass der Bundesgerichtshof diese Position einschränkt. Aber eine rechtssichere Regelung sieht anders aus“, sagt Prof. Dr. Aziz Epik, Juniorprofessor für Strafrecht, Internationales Strafrecht und Kriminologie an der Universität Hamburg.

Prof. Dr. Valentin Schatz, Juniorprofessor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Leuphana Universität Lüneburg

Falls die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgehen, dass Hilfeleistungen von der geplanten Fassung des § 96 Abs. 4 AufenthG tatbestandlich erfasst sind, bleibt allein die Möglichkeit einer strafrechtlichen Rechtfertigung als Notstand gem. § 34 StGB. Wie wir in unserem Gutachten zum Gesetzentwurf dargelegt haben, sollte § 34 StGB im Einklang mit dem internationalen und deutschen Seenotrettungsrecht zwar so ausgelegt werden, dass das Verhalten von Seenotretter:innen gerechtfertigt ist. Diese Position ist jedoch weder unstreitig noch ist die künftige Rechtspraxis insoweit hinreichend antizipierbar.

Es bleibt also bei einer Kriminalisierungsgefahr, die bereits für sich genommen die Arbeit von Seenotrettungsorganisationen gefährdet“, sagt Prof. Dr. Valentin Schatz, Juniorprofessor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Leuphana Universität Lüneburg.

Sea-Eye e.V. fordert den Bundesrat dazu auf, den Vermittlungsausschuss anzurufen und, falls dies nicht zu einer Nachbesserung führt, Einspruch gegen das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz in der derzeitigen Form einzulegen.

Es ist sehr besorgniserregend, dass die Warnungen von Expert*innen in den Fraktionen der Ampel-Parteien zuletzt unberücksichtigt blieben und das Rückfühungsverbesserungsgesetz trotz besseren Wissens im Bundestag beschlossen worden ist. Es muss aber weiter ausgeschlossen werden können, dass humanitäre Hilfe in Deutschland kriminalisiert wird. Der Gesetzgeber darf in einer liberalen Demokratie nicht gegen eine lebendige und solidarische Zivilgesellschaft agieren. Diese Form der Kriminalisierung wird Menschen davon abschrecken, sich für schutzsuchende Menschen einzusetzen. Der Bundesrat muss das verhindern, weil der Bundestag an dieser Stelle Unklarheiten geschaffen hat“, fordert Fischer.